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Schule an der Wuhlheide – Grundschule im gebundenen Ganztag zwischen Wuhlheide und Spree

Wichtige Informationen

Die Anmeldung an einer vom Schulamt des Wohnbezirks zugeordneten Schule setzt voraus, dass sowohl der Wohnsitz als auch der tatsächliche Lebensmittelpunkt des Kindes in Berlin liegt.
Die Anmeldung der Kinder an unserer Schule ist ungefähr im Zeitraum zwischen Mitte Oktober und Mitte November eines jeden Jahres für das folgende Schuljahr im Sekretatiat möglich.

Bis zur Aufnahme der Kinder als SchülerIn unserer Schule sind 3 Schritte notwendig:

vorzulegen sind für die Anmeldung

  • die Geburtsurkunde und die Personalpapiere des Kindes sowie auch die eigenen Personalpapiere
  • Untersuchung beim Gesundheitsdienst
  • vorzulegen sind der Impfausweis des Kindes sowie relevante medizinische Unterlagen

Die Aufgabe der Gesamtelternvertretung ist die Wahrnehmung und Vertretung der Elterninteressen an unserer Schule. Die Aufgabenverteilung und die Rechte der Gesamtelternvertretung sind im Schulgesetz des Landes Berlin klar festgelegt.

Mitglieder der Gesamtelternvertretung sind diesem zufolge alle ElternsprecherInnen einer jeden Klasse oder Jahrgangsstufe. Aus ihrer Mitte werden stimmberechtigte Mitglieder für weitere Gremien der Schule und des Schulbezirkes gewählt, die damit einen wertvollen Beitrag für die Kinder unserer Schule leisten.

Gewählt werden Vertreter für:

  • die Schulkonferenz (stimmberechtigt, 4 Mitglieder)
  • den Bezirkselternausschusses (stimmberechtigt, 2 Mitglieder)
  • die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenzen der Lehrkräfte und die Gesamtschülervertretung (beratend, 2 Mitglieder)
  • die Teilkonferenzen der Lehrkräfte und der SchülerInnen unserer Schule (beratend, 1 Mitglied)

Wir freuen uns über die Mitwirkung der Eltern von Kindern unserer Schule, denn uns verbindet das gemeinsame Anliegen, zusammen möglichst kindgerechte und den SchülerInnen entsprechende Regelungen zu finden. 

Sollte das Kind wegen eines Umzugs oder aus anderen Gründen zukünftig eine andere Schule im gleichen Bezirk oder einem anderen Bezirk Berlins besuchen, so geben Sie bitte diese Information frühzeitig an die Klassenlehrkraft weiter. Im Sekretariat unserer Schule erhalten Sie eine Umschulungskarte, die Sie ausgefüllt im Sekretariat der neuen Schule abgeben. Damit ist sichergestellt, dass der Schulwechsel auch amtlich nachvollzogen werden kann.
Ebenso bietet es sich an, einen Gesprächstermin mit der Schulleitung der neuen Schule zu vereinbaren, um sich über Lernmaterial, Leistungsstand und neue Schulregeln zu informieren. 

Der Übergang ist in Berlin nach der 4. Klasse sowie nach der 6. Klasse möglich. Hierfür erhalten die Kinder ihre Förderprognose für den Übergang zur weiterführenden Schule entweder zum Halbjahreszeugnis der 4. Klasse oder regulär zum Halbjahreszeugnis der 6. Klasse. In der Förderprognose steht, ob das Gymnasium oder eine integrierte Sekundarschule empfohlen wird.

Bitte lesen Sie für weitere Informationen dazu den Abschnitt unter dem Buchstaben Z – Zeugnis „Klasse 4-6 und Übergangszeugnis“

Weitere Informationen erhalten Sie über diesen Link: https://www.berlin.de/familie/de/informationen/uebergang-auf-die-weiterfuehrende-schule-nach-der-grundschule-134

Eltern-ABC

Wenn es Fragen gibt, sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen gerne weiter.

A bis G

G bis S

S bis Z

Den Berlinpass gibt es für Kinder und Jugendliche, deren Familien Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben. Der Berlinpass ermöglicht es, vielfältige Freizeitangebote (z.B. das Schwimmbad, Museen) kostenfrei oder stark vergünstigt besuchen zu können. Mit einem Berlinpass werden auch die Kosten für Klassenfahrten übernommen. Bitte geben Sie Ihrem Kind immer den aktuellen Berlinpass für eine Kopie mit in die Schule. Beantragung!

Schülerinnen und Schüler können nur aus wichtigen Gründen vom Unterricht beurlaubt werden. Diese Beurlaubung muss beim Klassenlehrer und der Schulleitung beantragt und begründet werden. Das Antragsformular erhalten Sie von der Klassenleitung. Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien sind nur über die Schulleitung möglich.

Für einzelne religiöse Feiertage (z.B. Zuckerfest) können Kinder einen Tag vom Unterricht befreit werden. Bitte schreiben Sie vor dem Feiertag den Klassenleitungen eine kurze Notiz in das Hausaufgabenheft.

Antrag Beurlaubung vom Unterricht

Die Dyskalkulie ist eine Rechenschwäche. Kinder mit einer Dyskalkulie haben deutliche Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen und beim Rechnen. Die Schwierigkeiten treten schon bei kleinen Zahlen und einfachen Rechenoperationen auf. Bei der Dyskalkulie handelt es sich um eine Teilleistungsstörung. Intelligenz und die übrigen Fähigkeiten des Kindes liegen dabei im normalen Bereich.

Eine Dyskalkulie muss diagnostiziert werden. Ist die Dyskalkulie diagnostiziert, dann gibt es die Möglichkeit, außerschulisch an einer Lerntherapie teilzunehmen. Für den Unterricht bedeutet es, dass Ihr Kind das Recht auf einen Nachteilsausgleich hat. Das kann zum Beispiel differenziertes Übungsmaterial, mehr Zeit oder besondere Rechenhilfsmittel wie eine 1×1 Tabelle sein.

Gerne können Sie auch in die offene Sprechstunde des SIBUZ Mitte gehen. Die Sprechstunde findet Donnerstag von 15-18 Uhr in der Badstraße 10 in 13357 Berlin statt. Im SIBUZ Mitte können Verdachtsfälle von Dyskalkulie abgeklärt werden.

Die Einschulungsfeier findet jedes Jahr am Samstag am Ende der ersten Schulwoche nach den Sommerferien statt. Aufgrund der Anzahl der neuen Klassen findet die Einschulung in mehreren Durchgängen statt. Die genaue Uhrzeit erhalten Sie beim ersten Elternabend vor den Sommerferien.

Ablauf am Einschulungstag

Bitte finden Sie sich etwa 20 Minuten vor Beginn der Einschulungsfeier am Eingang unserer Schule ein. Dort werden Sie von unserem pädagogischen Personal begrüßt. Bitte nennen Sie bei Ihrer Ankunft den Namen Ihres Kindes. Anschließend werden Sie zum zuständigen Klassenteam weitergeleitet.

Die Schulanfängerinnen und Schulanfänger gehen gemeinsam mit ihrem Klassenteam in die Aula. Die Erziehungsberechtigten können anschließend ebenfalls an der Feier teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass aus Platzgründen höchstens zwei Erziehungsberechtigte pro Kind an der Einschulungsfeier teilnehmen können.

In der Aula erwartet die Kinder ein kleines Programm, das von älteren Schülerinnen und Schülern gestaltet wird. Anschließend gehen die Erstklässlerinnen und Erstklässler gemeinsam mit ihrem Klassenteam in ihren Klassenraum. Dort findet eine erste kleine Unterrichtsstunde statt, in der die Kinder ihre neue Klasse, ihren Klassenraum und ihre Lehrkräfte kennenlernen.

Während dieser Zeit bietet der Förderverein der Schule an der Wuhlheide gemeinsam mit dem Schulpersonal einen kleinen Imbiss, Kaffee und Erfrischungen an. Die Einnahmen kommen dem Förderverein zugute und werden für Projekte und Angebote an unserer Schule eingesetzt.

Bitte geben Sie Ihrem Kind an diesem besonderen Tag gern die Schultasche inklusive Federtasche und natürlich die Schultüte mit. Die Schultüte bleibt während der Feier in der Aula bei den Erziehungsberechtigten und kann nach der ersten Unterrichtsstunde gemeinsam mit dem Kind mitgenommen werden.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres findet ein gemeinsamer Elternabend in der jeweiligen Klasse statt. Dabei erhalten Sie wichtige Informationen zum kommenden Schuljahr, unter anderem zu Unterricht, ganztägigem Lernen, außerschulischen Lernorten, zur Organisation und Struktur der Klasse sowie zum gemeinsamen Lernen.

Der Elternabend bietet außerdem Raum für Austausch und Fragen. Zudem werden die Elternvertreterinnen und Elternvertreter gewählt. Die Termine und weitere Informationen zum Elternabend werden Ihnen rechtzeitig durch die jeweiligen Klassenlehrkräfte mitgeteilt.

Weitere Elternabende können im Laufe des Schuljahres von den Elternsprecherinnen und Elternsprechern organisiert werden. Für diese Treffen kann der Klassenraum zur Verfügung gestellt werden. Die Klassenlehrkraft sowie die zuständige Erzieherin oder der zuständige Erzieher können bei Bedarf eingeladen werden. Ein weiterer Elternabend durch die Klassenlehrkraft ist insbesondere dann erforderlich, wenn beispielsweise eine Klassenfahrt geplant und organisiert werden muss.

Elterngespräche bieten die Möglichkeit, sich mit dem pädagogischen Personal über die Entwicklung, das Lernen und das Wohlbefinden Ihres Kindes auszutauschen. Dabei kann es um besondere Erfolge, Lernherausforderungen, Konflikte oder organisatorische Anliegen gehen.

Ab diesem Schuljahr steht ein fester Gesprächstag zur Verfügung. An diesem Tag finden insbesondere Entwicklungsgespräche und Übergangsgespräche statt. Die Klassenlehrkräfte informieren Sie individuell über die Gesprächstermine und den jeweiligen Ablauf.

Darüber hinaus können bei Bedarf Gespräche mit den zuständigen pädagogischen Fachkräften vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an die entsprechende Fachkraft oder an das Sekretariat. Gespräche finden nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Spontane Gespräche, beispielsweise vor oder nach dem Unterricht, sind nicht möglich.

Die Elternsprecher*innen werden auf dem ersten gemeinsamen Elternabend im Schuljahr gewählt. Sie sind Ansprechpartner*innen für anderen Eltern, Lehrkräfte und Erzieher*innen. Pro Klasse werden zwei Elternsprecher*innen gewählt. Die Elternsprecher*innen werden zu den Gesamtelternvertretungen eingeladen, wo sie in einem Informationsaustausch mit Elternvertreter*innen anderer Klassen, der Schulleitung sowie der Ganztagsleitung stehen. Als Elternsprecher*in haben Sie die Möglichkeit an den Schulkonferenzen und an Klassenkonferenzen teilzunehmen. 

Jedes Schuljahr findet mindestens ein Elternsprechtag statt. Meistens findet der Elternsprechtag im Herbst statt. Im Gegensatz zum Elternabend, handelt es beim Elternsprechtag um Gesprächsangebot zum individuellen Lern- und Leistungsstand Ihres Kindes. Es werden Einzeltermine vergeben. Die Gespräche mit den Klassenleitungen finden in der Regel im Klassenraum statt. Natürlich können Sie an diesem Tag auch Gespräche mit den Fachlehrkräften und der Schulleitung vereinbaren. An diesem Tag stehen alle Lehrkräfte für Gespräche bereit. Die Terminvergabe sowie Terminwünsche erfolgen über die Klassenleitung. Sie werden frühzeitig mit einem Elternbrief informiert.

Das Schulgesetz unterscheidet zwischen Erziehungsmaßnahmen (Berliner Schulgesetzt §62) und Ordnungsmaßnahmen (Berliner Schulgesetz §63). Eine Erziehungsmaßnahme ist eine pädagogische Maßnahme, ein erzieherisches Mittel, das bei Fehlverhalten und Regelverstößen eingesetzt wird. Zuständig sind die unterrichtenden Lehrkräfte im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung. Als Grundsatz für eingesetzte erzieherische Maßnahmen ist die Verhältnismäßigkeit und der klare Bezug zum Fehlverhalten des Kindes. Der Gedanke der Wiedergutmachung spielt eine wichtige Rolle. Die Förderung und Stärkung von positiven Verhaltensweisen stehen im Vordergrund. Erziehungsmaßnahmen werden bei gröberen Fehlverhalten schriftlich dokumentiert und die Erziehungsberechtigten werden informiert. Erziehungsmaßnahmen stellen keine Verwaltungsakte dar und können daher nicht von einem Verwaltungsgericht überprüft werden.

 

Zu den Erziehungsmaßnahmen gehören insbesondere:

  1. das erzieherische Gespräch
  2. gemeinsame Absprachen
  3. der mündliche Tadel
  4. die Eintragung ins Klassenbuch
  5. die Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens
  6. die vorübergehende Einziehung von Gegenständen
  7. der Entzug von Privilegien

 Lesen Sie hierzu auch unter Ordnungsmaßahme – O nach.

Berliner Schüler*innen können kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Tarifgebiet Berlin AB fahren. Dafür brauchen die Schüler*innen eine „Fahrcard“ der BVG. Diese BVG Fahrcard muss beantragt werden. Für eine erfolgreiche Beantragung brauchen Sie einen Schülerausweis und ein Foto. Unter dem folgenden Link können Sie die Fahrcard beantragen: https://abo.bvg.de/de/subscriber/order

 

Bitte geben Sie die Fahrcard bei Ausflügen der Klasse unbedingt mit. Hat Ihr Kind keine Fahrcard, dann ist es für die Teilnahme an manchen Ausflügen notwendig, dass Sie Ihrem Kind im Vorfeld die entsprechenden BVG-Einzeltickets kostenpflichtig kaufen.

Mit dem Zeugnis am Ende des 1.  Halbjahres der sechsten Klasse erhalten die Kinder ihre Förderprognose für den Übergang zur weiterführenden Schule. In der Förderprognose steht, ob das Gymnasium oder eine integrierte Sekundarschule empfohlen wird.

Bitte lesen Sie für weitere Informationen dazu den Abschnitt unter dem Buchstaben Z – Zeugnis „Klasse 4-6 und Übergangszeugnis“

Weitere Informationen erhalten Sie über diesen Link: https://www.berlin.de/familie/de/informationen/uebergang-auf-die-weiterfuehrende-schule-nach-der-grundschule-134

Gerne können Sie Mitglied im Förderverein unserer Schule werden. Eltern, Freunde, Pädagoginnen und Pädagogen unterstützen so die Schule in vielen wichtigen kleinen und großen Bereichen. Der Fahrradcontainer und das Spielgeräteverleihhaus wären ohne Unterstützung des Fördervereins kaum möglich gewesen. Für eine Mitgliedschaft melden Sie sich doch gerne im Sekretariat oder schauen für weitere Informationen auf die Website des Fördervereins. 

Offene Ganztagsgrundschulen bieten eine verlässliche Betreuung in der Zeit von 7.30 bis 13.30 Uhr und gebundene Ganztagsgrundschulen von 8.00 bis 16.00 Uhr. In beiden Ganztagsformen kann darüber hinaus Betreuung ab 6.00 Uhr und bis 18.00 Uhr beantragt werden. Wir sind eine gebundene Ganztagsgrundschule. Einen Überblick über die Unterrichts- und Betreuungszeiten können Sie sich hier verschaffen.

Auf der Gesamtelternvertretung treffen sich die Elternsprecher*innen aller Klassen. Außerdem nehmen Mitglieder der Schulleitung und der Ganztagsleitung teil. Auf dieser Versammlung werden vielfältige Angelegenheiten besprochen, die die Schule betreffen, wie zum Beispiel aktuelle Feierlichkeiten, Schulfeste, Veränderungen im Schulprogramm, der Stundentaktung oder weitere Neuerungen. Diese Versammlung findet ca. 2x in jedem Halbjahr statt.

An jeder Schule wird eine Gesamtkonferenz gebildet (Berliner Schulgesetz § 79 Gesamtkonferenz).

Die Gesamtkonferenz ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und erzieherisch tätigen Personen.

Auf der Gesamtkonferenz werden wichtige Angelegenheiten, wie die Entwicklung und Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, beraten und beschlossen. An der Teilnahme der Gesamtkonferenz ist auch die Gesamtelternvertretung berechtigt. In jedem Schuljahr finden mindestens zwei Gesamtkonferenzen statt.

Die Gewaltmeldung ist eine schriftliche Dokumentation eines erheblichen Gewaltvorfalls und zugleich eine Meldung an verschiedene Außenstellen. Nicht jede aggressive, körperliche Handlung unter Kindern erfordert aber eine Gewaltmeldung. Die Schwere der Gewalthandlung, das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes müssen in Betracht gezogen werden.

In manchen Fällen ist aber eine Gewaltmeldung notwendig. Neben der Gewaltmeldung erfolgen auf einen solchen Vorfall natürlich auch alle anderen innerschulischen Erziehungsmaßnahmen.

Die Gewaltmeldung wird verpflichtend an folgende Stellen versendet:

→        das Team für Gewaltprävention und Krisenintervention des SIBUZ Mitte

→        die zuständige Regionale Schulaufsicht

→        SenBJF, Bereich Gewaltprävention und Krisenintervention

→        das Schulamt

In begründeten Fällen wird der Gewaltmeldebogen auch an das Jugendamt geschickt und die Polizei informiert. Gewaltmeldungen werden in den Schülerakten verwahrt.

Ein respektvolles und gewaltfreies Miteinander ist uns an unserer Schule besonders wichtig. Deshalb setzen wir bereits in den ersten Klassen auf die Förderung sozialer Kompetenzen und den friedlichen Umgang mit Konflikten. Themen wie Respekt, gegenseitige Rücksichtnahme, Gewaltprävention und der Umgang mit Konflikten werden regelmäßig im Unterricht und im sozialen Lernen aufgegriffen.

Dabei arbeiten Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Schulsozialarbeiter und weitere Unterstützungsangebote eng zusammen. Auch externe Partner werden bei Bedarf in die Präventionsarbeit einbezogen. Für den Bereich Anti-Mobbing ist an unserer Schule Herr Striegler zuständig und steht Schülerinnen und Schülern sowie Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Vielzahl der Kinder hat heutzutage ein Handy. Bitte stellen Sie sicher, dass das Handy Ihres Kindes während des Schultages lautlos gestellt/ausgeschaltet ist und sich in der Schultasche befindet. Die Nutzung von Handys wie auch Smartwatches während des Schulalltags ist nicht gestattet. Nach der Schule, außerhalb des Schulgeländes, dürfen die Handys dann natürlich wieder laut gestellt werden und genutzt werden.

Alle Kinder unserer Schule erhalten zu Beginn des neuen Schuljahres ein schulinternes Hausaufgabenheft. In diesem extra für die Schule erstelltem Hausaufgabenheft finden Sie alle wichtigen Kontakte, vorgefertigte Entschuldigungen, die Taktung der Stunden sowie die Schulregeln. Am besten, Sie schauen sich das Hausaufgabenheft einmal genau an. Achten Sie dabei besonders auf die farbigen Seiten. Bitte füllen Sie den kurzen Elternabfragebogen auf den ersten Seiten für Ihr Kind aus.

Die Entwicklung und Förderung der Selbstständigkeit der Kinder ist uns sehr wichtig. Auf diesem Weg unterstützen wir sie allumfassend. Neben einer liebevollen und professionellen Betreuung werden vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Basteln, Spiel und Spaß im Raum und im freien geboten. Mehr Informationen sind über die Seite der ergänzenden Förderung und Betreuung zu finden. 

Von der Kita in die Schule

Der Wechsel von der Kita in die Schule ist ein ganz besonderer Moment: Für Ihr Kind beginnt ein neuer Lebensabschnitt mit vielen neuen Eindrücken, Begegnungen und spannenden Erfahrungen. Auch für Sie als Familie ist dieser Schritt mit vielen Fragen und Vorbereitungen verbunden. Wir möchten Sie und Ihr Kind auf diesem Weg gerne begleiten und Ihnen den Start in die Schulzeit so angenehm wie möglich machen.

Die Schulanmeldung

Die Schulanmeldungen finden bei uns jedes Jahr im Zeitraum um den Oktober statt. Bei Ihrem Besuch werden Sie herzlich von unserem Sekretariat empfangen und durch den Anmeldeprozess begleitet.

Sie haben Fragen zu den Anmeldeunterlagen oder möchten Änderungen mitteilen? Dann können Sie sich jederzeit gerne direkt an Frau Harp oder Frau Schnelle wenden.

Fragen zum Hort

Auch die Betreuung nach dem Unterricht ist ein wichtiger Teil des Schulalltags. Wenn Sie Fragen zu den Hortverträgen haben, steht Ihnen Frau Pötke gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind kennenzulernen und gemeinsam den ersten Schritt in eine schöne und aufregende Schulzeit zu gehen! 

Für jede Klasse wird eine Klassenkonferenz gebildet (Berliner Schulgesetz § 81 Klassenkonferenz). An Klassenkonferenzen nehmen die in der Klasse beteiligten Pädagog*innen teil. Sie beraten über Fragen des Unterrichts und der Erziehungsarbeit. Die Klassenkonferenz entscheidet über Versetzung, Zeugnisse, die Förderprognose, Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und der Lernerfolgskontrollen, die Koordinierung fachübergreifender und fächerverbindender Unterrichtsveranstaltungen. Klassenkonferenzen finden je nach Bedarf statt. Es kann auch Klassenkonferenzen nur zu einzelnen Schüler*innen geben.

Der Klassenrat fördert demokratisches Miteinander und Partizipation in der Schule. Er ist das demokratische Forum einer Klasse. Der Klassenrat findet je nach Klasse in der Regel einmal in der Woche im Rahmen der Unterrichtsstunde des sozialen Lernens statt. Im Klassenrat werden aktuelle Konflikte und Probleme der Kinder besprochen und soweit es geht von den Kindern selbst mit pädagogischer Unterstützung gelöst. Die Kinder entscheiden, welche Themen besprochen werden. Im Klassenrat werden auch Ausflugswünsche, die Organisation von Klassenprojekten oder Festen diskutiert. Die Klasse führt den Klassenrat weitestgehend selbstständig durch. Es gibt einen festen Ablauf eines Klassenrats sowie Gesprächsregeln. Die Kinder haben verschiedene Rollenkarten und übernehmen über diese bestimmten Funktionen wie: Zeitwächter*in, Regelwächter*in, Protokollant*in, Moderator*in, Teilnehmer*in.

Im Krankheitsfall Ihres Kindes, rufen Sie morgens im Sekretariat der Schule zwischen 7.10  bis 7.30 Uhr an und geben uns Bescheid.

Bis zu drei Tage können Sie Ihr Kind selbst schriftlich entschuldigen. Bitte geben Sie Ihrem Kind die schriftliche Entschuldigung am ersten Tag nach der Krankheit mit in die Schule.

Ab dem vierten Tag brauchen wir eine Krankmeldung des Arztes (ein Attest). Werden Entschuldigungen über längere Zeiträume nicht bei der Klassenleitung eingereicht, sind wir verpflichtet, diese Tage als unentschuldigte Fehltage zu dokumentieren. Unentschuldigte Fehltage erscheinen auf dem Zeugnis und führen ab einer Anzahl von fünf unentschuldigten Fehltagen zu einer Schulversäumnisanzeige

An unserer Schule wird der Unterricht im Fach Lebenskunde angeboten. Der Lebenskundeunterricht bietet den Schülerinnen und Schülern Raum, sich mit Fragen des Zusammenlebens, der eigenen Identität und des menschlichen Miteinanders auseinanderzusetzen.

Im Mittelpunkt stehen Werte wie Respekt, Toleranz, Verantwortung und gegenseitige Wertschätzung. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit unterschiedlichen Lebensweisen, Vorstellungen und gesellschaftlichen Themen auseinander und werden darin unterstützt, eigene Standpunkte zu entwickeln und andere Perspektiven zu verstehen.

Die Teilnahme am Lebenskundeunterricht ist freiwillig und erfolgt auf Anmeldung. 

 

Das Wort LRS steht für „Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten„. Ein Kind hat eine LRS, wenn die Fähigkeiten im Lesen und Schreiben nicht dem altersgemäßen Stand der Entwicklung entsprechen. Da die Kinder Lesen und Schreiben zusammen erlernen, spricht man von Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit. Die Diagnostik, also die Frage, ob bei einem Kind eine LRS vorliegt, wird nicht vor der Klassenstufe 3 durchgeführt. Die Pädagog*innen an der Schule achten natürlich von Anfang auf die Entwicklung des Lesens und Schreibens bei Ihrem Kind. Kinder, bei denen es einen Verdacht gibt, werden dann mithilfe eines schulinternen Vortests und eines HSP-Tests getestet. Natürlich werden Sie miteinbezogen, sollte sich ein Verdacht erhärten. Im Falle einer festgestellten LRS gibt es vielfältige Lerntherapiemöglichkeiten für die Kinder und einen Nachteilsausgleich im Unterricht. Ein Nachteilausgleich kann zum Beispiel die Nutzung von Wörterbüchern während Lernerfolgskontrollen und die Gabe von mehr Zeit sein. In Einzelfällen ist auch ein Notenschutz möglich. In diesem Fall wird die Rechtschreibleistung Ihres Kindes nicht bewertet.

Wenn Sie weitere Fragen haben, dann melden Sie sich bitte erstmal bei der entsprechenden Deutschlehrkraft. 

 

 

Das Mittagessen ist in Berlin für Schüler*innen kostenfrei. Sie müssen Ihr Kind für das Mittagessen beim Betreiber Z-Catering für das Mittagessen anmelden. Das Mittagessen findet im Klassenverband statt. Zur Internetpräsenz unseres Caterers gelangen Sie über die Startseite unserer Website oder indem Sie hier klicken.

Musik spielt an unserer Schule eine besondere Rolle. Als musikbetonte Grundschule erhalten wir zusätzliche Stunden und Ressourcen, die es uns ermöglichen, unseren Schülerinnen und Schülern über den regulären Musikunterricht hinaus vielfältige musikalische Erfahrungen zu bieten.

Je nach Jahrgangsstufe gehören dazu zusätzliche Musikangebote, das gemeinsame Musizieren und das Kennenlernen verschiedener Instrumente. Dabei möchten wir allen Kindern die Freude an der Musik vermitteln, ihre musikalischen Fähigkeiten fördern und ihnen die Möglichkeit geben, eigene Talente zu entdecken und weiterzuentwickeln.

Das gemeinsame Musizieren ist ein wichtiger Bestandteil unseres Schullebens und stärkt zugleich Gemeinschaft, Kreativität und Selbstvertrauen.

Spätestens ab der Klassenstufe 3 erhält Ihr Kind Noten.

Benotet werden Klassenarbeiten, Lernerfolgskontrollen, Projektarbeiten wie Plakate, Mindmaps, Lapbooks, Präsentationen und mündliche Formen wie Lesevorträge, Standbilder, Gedichtvorträge, szenisches Spiel. Ihre Kinder werden bei Projektarbeiten und mündlichen Formen vorab über die anstehende Benotung informiert. Klassenarbeiten werden eine Woche vor dem Termin angesagt. Kleine schriftliche Lernerfolgskontrollen können auch ohne Ankündigung geschrieben werden.

Lesen Sie für weitere Informationen dazu bitte unter Z den Abschnitt Zeugnis.

Das Schulgesetz unterscheidet zwischen Erziehungsmaßnahmen (Berliner Schulgesetz §62) und Ordnungsmaßnahmen (Berliner Schulgesetz §63).

Führte der Einsatz verschiedener Erziehungsmaßnahmen nicht zu einer Konfliktlösung oder sind andere am Schulleben beteiligte Personen gefährdet, kommen Ordnungsmaßnahmen zur Anwendung. Ordnungsmaßnahmen sind bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten vorgesehen und müssen in der Regel vorher angedroht werden. Sie sind im Schulgesetz abschließend geregelt, das heißt darüber hinaus gibt es keine weiteren Maßnahmen. Die Entscheidung über eine Ordnungsmaßnahme können Pädagog*innen nicht mehr allein treffen, sondern nur unter Einbezug der Klassenkonferenz und der Schulleitung sowie je nach Wahl der Ordnungsmaßnahme weiterer schulischer Gremien wie Gesamt- und Schulkonferenz und der Schulaufsicht. Die Schüler*in und die Erziehungsberechtigte sind vor der Entscheidung anzuhören. Ordnungsmaßnahmen sind anders als Erziehungsmaßnahmen Verwaltungsakte. Erziehungsberechtigte haben ein Widerspruchs- und gegebenenfalls ein Klagerecht.

Zu den Ordnungsmaßnahmen gehören insbesondere:

  1. Der schriftliche Verweis. Er ist die mildeste aller Ordnungsmaßnahme. Der Verweis soll deutlich machen, dass dieses Fehlverhalten des Kindes nicht akzeptiert wird.
  2. Die Suspendierung, das heißt der tageweise Ausschluss vom Unterricht. Eine Suspendierung darf nur bei schwerem und wiederholtem Fehlverhalten beschlossen werden.
  3. Die Versetzung in eine Parallelklasse. Das Kind muss dauerhaft die vertraute Lerngruppe verlassen.
  4. Überweisung an eine andere Schule (Schulausschluss)

Der Schulausschluss ist das letzte Mittel, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Über den Schulausschluss entscheidet die Schulaufsicht nach Anhörung der Klassenkonferenz.

Lesen Sie hierzu auch unter Erziehungsmaßahme – E nach.

Kinder unserer Schule können freiwillig den Religionsunterricht besuchen. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur zum Ende eines Schulhalbjahres möglich.

 

Im Sekretariat können Kinder einen Schüler*innenausweis bekommen. Dafür müssen die Kinder ein aktuelles Passbild abgeben. Beim Besuch von Schwimmbädern, Museen, dem Kino, der BVG wird oft ein Schülerausweis für Ermäßigungen verlangt. Ihr Kind darf in Ihrem Auftrag um einen Schüler*innenausweis bitten. Sie müssen nicht persönlich erscheinen.

 

Eine Schulbescheinigung können Sie im Sekretariat erhalten. Die Schulbescheinigung bestätigt schriftlich, dass Ihr Kind Schüler/Schülerin der Gottfried-Röhl-Grundschule ist. Ihr Kind darf in Ihrem Auftrag um eine Schulbescheinigung bitten. Sie müssen nicht persönlich erscheinen.  

 

Der Schüler*innenhaushalt ist ein klassenübergreifendes Projekt im Rahmen des Demokratielernens und der Mitbestimmung an der Schule. Jedes Jahr wird ein Organisationsteam an Kindern gebildet. Dieses Team ist in enger Zusammenarbeit mit unserer Schulsozialarbeit dafür verantwortlich, den Schüler*innenhaushalt zu organisieren. Denn alle Kinder der Schule können Vorschläge einbringen und abstimmen, welche Anschaffungen  getätigt werden. Der Schüler*innenhaushalt ist von den Bezirksverordneten des Bezirks Treptow-Köpenick  beschlossen worden, um Schülerinnen und Schüler frühzeitig an verantwortliche Entscheidungen und Demokratie heranzuführen.

Im Falle größerer Herausforderungen und Problematiken von Kindern in der Schule wird zu einer Schulhilfekonferenz eingeladen. Die Schulhilfekonferenz ist eine unterstützend intervenierende Maßnahme zum Wohl der Kinder. In einer Schulhilfekonferenz versammeln sich neben den Erziehungsberechtigten, einer Vertreter*in der Schulleitung und der Klassenleitung je nach Bedarf auch die Bezugserzieher*in, eine Sonderpädagog*in, die Schulpsycholog*in, die Sozialarbeiter*innen, die zuständige Mitarbeiter*in des Jugendamtes. Ziel ist es mit einem multiprofessionellen Blick auf das Kind, gemeinsam nach Lösungen und Hilfsmöglichkeiten zu suchen und diese fest zu vereinbaren. Schulhilfekonferenzen dienen so auch der Koordination der Zusammenarbeit der verschiedenen Unterstützungssysteme.

An jeder Schule wird eine Schulkonferenz gebildet (Berliner Schulgesetz § 75-78).

Es ist das wichtigste beschlussfassende Gremium. Beteiligt und stimmberechtigt sind vier gewählte Schülerinnen und Schülern, vier Elternsprecher*innen und vier Lehrkräfte/Erzieher*innen, eine Schulsozialarbeiter*in und die Schulleiterin..

Die Schulkonferenz tagt mindestens viermal im Jahr.

Ein respektvoller und wertschätzender Umgang ist uns an unserer Schule besonders wichtig. Schülerinnen und Schüler, pädagogische Fachkräfte, Eltern und alle weiteren Mitarbeitenden begegnen sich freundlich, respektvoll und rücksichtsvoll. Gemeinsam übernehmen wir Verantwortung für ein friedliches Miteinander und schaffen eine Umgebung, in der sich alle sicher und wohlfühlen.

Eine Schulversäumnisanzeige ist eine offizielle Meldung über unentschuldigte Fehltage einzelner Schüler*innen. Die Lehrkräfte sind ab einer Anzahl von 5 unentschuldigten Fehltagen dazu verpflichtet. Schulversäumnisanzeigen sind Ordnungswidrigkeiten. Schulversäumnisanzeigen werden an das Schulamt geschickt und von diesem auch bearbeitet. Schulversäumnisanzeigen können zu hohen Bußgeldern führen. Sollte die Schuldistanz länger anhalten, muss die Schule eine Kinderschutzmeldung ans Jugendamt schreiben.

In der 3. Klasse ist Schwimmen ein verpflichtendes Unterrichtsfach im Rahmen des Sportunterrichts. Die Kinder werden zur Schwimmhalle im FEZ von Pädagog*innen begleitet. Die Schüler*innen erlernen dort das Schwimmen oder haben die Möglichkeit ihre Schwimmkompetenzen zu verbessern und Schwimmabzeichen zu machen. Zum Schwimmunterricht brauchen die Schüler*innen eine Schwimmtasche. 

Das SIBUZ ist das „Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum“. Jeder Bezirk hat sein eigenes SIBUZ. In allen Berliner Beratungs- und Unterstützungszentren stehen Kindern, Jugendlichen, Eltern und dem Schulpersonal ein Team von Fachkräften der Schulpsychologie und der Pädagogik zur Verfügung. Das SIBUZ berät und unterstützt Sie zu Fragen rund um das Thema „Lernen und Verhalten“. Die Angebote sind kostenfrei, vertraulich und neutral. Die Mitarbeiter*innen unterliegen der besonderen Schweigepflicht.

Die sonderpädagogische Förderung hat das Ziel, Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein möglichst hohes Maß an schulischer und späterer beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen. Durch individuelle Unterstützung sollen mögliche Nachteile im schulischen Bereich ausgeglichen werden, damit jedes Kind entsprechend seinen persönlichen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Lernvoraussetzungen gefördert werden kann.

Der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf wird in Berlin seit vielen Jahren praktiziert und kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei steht im Mittelpunkt, allen Kindern eine angemessene schulische Bildung und Erziehung zu ermöglichen.

Es gibt verschiedene sonderpädagogische Förderschwerpunkte, die sich beispielsweise auf die Lernentwicklung, die emotionale und soziale Entwicklung, die Sprache oder körperliche und motorische Beeinträchtigungen beziehen.

Besteht der Verdacht, dass bei einem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegen könnte, werden die Eltern umfassend beraten und über die weiteren Schritte informiert. Vor der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgen – abhängig vom jeweiligen Verfahren – Gespräche, Beobachtungen und gegebenenfalls diagnostische Untersuchungen, um den individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes sorgfältig einschätzen zu können.

Eine erfolgreiche sonderpädagogische Förderung gelingt nur im gemeinsamen Austausch und in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrkraft. Pädagogische Beobachtungen, Fördermaßnahmen und mögliche weitere Schritte werden gemeinsam abgestimmt, damit die Unterstützung sinnvoll in den Schulalltag eingebunden werden kann und die individuellen Bedürfnisse des Kindes bestmöglich berücksichtigt werden.

Eltern, die Fragen zur Entwicklung ihres Kindes, zu möglichen Förderbedarfen oder zu sonderpädagogischen Unterstützungsmöglichkeiten haben, können sich selbstverständlich auch direkt an die Sonderpädagog*innen wenden. Diese stehen für Beratungsgespräche zur Verfügung, informieren über mögliche Unterstützungsangebote und begleiten die Eltern bei Bedarf bei den nächsten Schritten. Die Abstimmung mit der zuständigen Klassenlehrkraft bleibt dabei ein wichtiger Bestandteil des gemeinsamen Vorgehens.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Eltern und allen beteiligten pädagogischen Fachkräften die bestmöglichen Lern- und Entwicklungsbedingungen für jedes Kind zu schaffen.

Der Unterricht beginnt jeweils um 08.00 Uhr. Alle Unterrichtsstunden folgen einer 45-Minuten-Taktung. Die komplette Zeitübersicht ist unter dem Menüpunkt Unsere Schule>Tagesablauf einsehbar.

Die Grundschule umfasst in Berlin die ersten sechs Jahrgangsstufen. In der Regel erfolgt mit dem Übergang in die siebte Klasse der Wechsel auf eine weiterführende Schule (Oberschule).

Bitte lesen Sie für weitere Informationen dazu auch unter den  Buchstaben Z – Zeugnis – Klasse 4-6 und F – Förderprognose nach.

Wenn gewünscht und die Voraussetzungen dafür stimmen, kann das Kind auch bereits nach der vierten Klasse in ein Gymnasium wechseln. Für die Aufnahme in eine Profilklasse der 5. Jahrgangsstufe gibt es schulspezifische Bedingungen wie Zeugnisnoten oder einen Aufnahmetest.

 

Vera 3 sind deutschlandweite Vergleichsarbeiten, die die Kinder im 2. Halbjahr der 3. Klasse in Deutsch und Mathe schreiben. Es sind schriftliche Arbeiten, die den Kompetenzstand der Kinder hinsichtlich der länderübergreifend verbindlichen Bildungsstandards untersuchen. Die Ergebnisse liefern Erkenntnisse über den Lernstand der Schüler*innen. Die Ergebnisse werden für die weitere Förderung und Forderung der Kinder genutzt. Die Vergleichsarbeiten werden vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) entwickelt.            

Verkehrserziehung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Schulalltags. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 lernen die Schülerinnen und Schüler, wie sie sich sicher und verantwortungsvoll im Straßenverkehr bewegen und worauf sie als Fußgängerinnen und Fußgänger achten müssen.

In den Jahrgangsstufen 3 und 4 liegt der Schwerpunkt auf der Radfahrausbildung und der Vorbereitung auf die Radfahrprüfung. Dazu besuchen die Schülerinnen und Schüler regelmäßig die Jugendverkehrsschule in der Wuhlheide, wo sie praktische Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln. Ergänzend unterstützt die Polizei unsere Schule bei der theoretischen Verkehrserziehung und bereitet die Kinder auf die Radfahrprüfung vor.   

Berlin Sicher Mobil

Alle Kinder lernen unterschiedlich schnell und ausdauernd. Jedes Kind hat sein eigenes Lerntempo. Um den individuellen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, können Kinder, die etwas mehr Zeit in der Schulanfangsphase SAPH (Klasse 1 und 2) brauchen „verweilen“. Das heißt, sie können anstatt 2 Jahre in der flexiblen Schulanfangsphase 3 Jahre in der Schulanfangsphase bleiben. So können die Kinder die wichtigen Inhalte, die die Rahmenlehrpläne für die Schulanfangsphase vorgeben, lernen. Das dritte Jahr wird nicht auf die allgemeine Schulbesuchspflicht angerechnet. Kinder haben dadurch keine Nachteile und gelten auch nicht als Sitzenbleiber*innen. Durch diese flexible Dauer der Schulanfangsphase gelingt es besser, den individuellen Lernwegen und Lernbedürfnissen Ihrer Kinder Raum zu geben. Die Motivation, zu lernen, wird erhalten und angeregt. Lernfrustrationen und Misserfolgen wird entgegengewirkt.

Vorfallsmitteilungen dienen der Dokumentation und Bearbeitung von Konfliktfällen. Dabei werden unter anderem Datum, Uhrzeit, Konfliktort, Konfliktart, Beteiligte sowie die Beobachtungen zum Konflikt festgehalten.

Die Vorfallsmitteilungen bilden eine Grundlage für die weitere Aufarbeitung, mögliche Konsequenzen und Wiedergutmachungen. Sie werden in den Schülerakten gesammelt und bei Bedarf in Konferenzen, beispielsweise bei Schulhilfekonferenzen, berücksichtigt.

Für die Erstellung und Bearbeitung der Vorfallsmitteilungen sind die jeweiligen Klassenlehrkräfte sowie die Klassenerzieherinnen und Klassenerzieher zuständig. Bei Fragen zu einem konkreten Vorfall wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Klassenteam.

Jedes Jahr findet der Vorlesewettbewerb der Schule statt. Dabei geht es während dieser Zeit vor allem im Deutschunterricht rund um das Thema Lesen und Kinderliteratur. Im Rahmen des Vorlesewettbewerbs entscheidet sich jedes Kind für ein Buch, das es vorstellen möchte. Klassenintern stellen die Kinder Ihre Bücher vor. Die Kinder der Klasse entscheiden dann kriterienorientiert, welche zwei Kinder die Klasse beim Vorlesewettbewerb der Jahrgangsstufe vertreten.

Klasse 1
Am Ende der Klassenstufe 1 erhält Ihr Kind das erste Zeugnis. Dabei handelt es sich in der Regel um ein Indikatorenzeugnis. Hier werden die verschiedenen Kompetenzen in den einzelnen Fächern dargestellt und der jeweilige Lernstand anhand einer vierstufigen Skala eingeschätzt. In einigen Klassen kann zusätzlich eine Beurteilung in Textform erfolgen.

Klasse 2
Auch in der Klassenstufe 2 erhält Ihr Kind am Ende des Schuljahres ein Zeugnis. In der Regel handelt es sich ebenfalls um ein Indikatorenzeugnis.

Klasse 3
Ab der Klassenstufe 3 erhält Ihr Kind am Ende eines jeden Schulhalbjahres ein Zeugnis. Je nach schulischer Regelung kann es sich dabei um ein Indikatorenzeugnis oder ein Notenzeugnis handeln. Ob bereits ab Klasse 3 Noten vergeben werden, wird zu Beginn der Klassenstufe 3 gemeinsam mit den Eltern beraten.

Klasse 4 bis 6 und Übergang zur Oberschule
Ab der Klassenstufe 4 erhält Ihr Kind jedes Halbjahr ein Notenzeugnis sowie eine Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens.

Für den Übergang zur Oberschule nach der Klassenstufe 6 sind insbesondere das Zeugnis des 2. Halbjahres der Klasse 5 und das Zeugnis des 1. Halbjahres der Klasse 6 relevant. Die Hauptfächer Deutsch, NaWi, Mathematik, Englisch und GeWi werden dabei doppelt gewichtet.

Im 1. Halbjahr der Klasse 6 erhält Ihr Kind zusätzlich eine Übergangsempfehlung sowie die für den Übergang erforderlichen Unterlagen.

Bei Fragen zu den Zeugnissen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Klassenlehrerin bzw. den zuständigen Klassenlehrer oder bei fachbezogenen Fragen an die jeweilige Fachlehrkraft. Klassenlehrkräfte/ Fachlehrkräfte

Zusammenarbeit ist wichtig - uns verbindet der gleiche Anspruch. Herzlichen Dank.

Herzlichen Dank.

Das vorliegende Eltern-ABC wurde vom Kollegium der Gottfried-Röhl-Grundschule erarbeitet, evaluiert und optimiert. Wir bedanken uns für die Möglichkeit, die für uns passenden Bestandteile übernehmen zu können. Wir freuen uns über diese bezirksübergreifende Zusammenarbeit.

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